Über uns

Die Ärzte-Arbeitsgemeinschaft Ostwestfalen-Lippe e.V. hat den Zweck, die Fortbildung ihrer Mitglieder zu fördern und ihnen moderne und leistungsfähige Geräte und Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Benutzung zur Verfügung zu stellen.

Der Verein verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Erwerbszwecke.

Der Verein wird nur für Mitglieder tätig, dies ab Eingang des Aufnahmeantrages. Die Aufnahme ist damit formlos bestätigt.

Bitte beachten Sie, dass für die Erbringung von „Speziallabor“

(EBM und GOÄ MIII) besondere Bedingungen gelten.

Die Bestimmungen zur persönlichen Leistungserbringung sind vollständig und ausnahmslos einzuhalten.

Erklärung

Die Ärzte-Arbeitsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss niedergelassener Ärzte.

Jegliche Einflussnahme außenstehender Personen oder Organisationen auf die Untersuchungsergebnisse ist ausgeschlossen. Das Labor befasst sich nicht mit Tätigkeiten, die das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Beurteilung und Integrität bezüglich seiner Laboruntersuchungen gefährden könnte.

Alle Mitarbeiter behandeln menschliche/s Proben und Gewebe entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen. Die Vertraulichkeit von Angaben wird eingehalten.
Die Vergütung des für Labortätigkeiten eingesetzten Personals ist weder von der Anzahl der durchgeführten Laboruntersuchungen noch von deren Ergebnis abhängig.

Eigenerbringung

In unserem Labor sind Sie selbst Erbringer der Leistungen, diese werden nicht von einem Laborarzt erbracht.

Wir haben unseren Anforderungsschein „Privat/Selbstabrechner/HzV“ bewusst so konzipiert, dass Sie klar erkennen können, welche Leistungen ins „Speziallabor“ fallen. Beachten Sie unbedingt die hierfür geltenden Sonderbedingungen.
(Bei Bedarf im Labor nachfragen)

Wer diese Bedingungen erfüllt darf Speziallabor erbringen ohne gegen Gebührenordnung oder Arztrecht zu verstoßen.

Rechnungen sollten dann mit dem Zusatz “Leistungen aus den Abschnitten M III und M IV sind unter Aufsicht des Arztes nach seiner fachlichen Weisung gem. § 4 Abs. 2 Satz 1 erbracht worden“ versehen werden.

Leistungen des Speziallabors dürfen nur bei Eigenerbringung als eigene Leistungen einem Patienten/in in Rechnung gestellt werden.

Kosten

Eine aktuelle Preisliste erhalten Sie auf Anforderung.

Der Vereinsbeitrag beträgt 30 € jährlich

Alle Laborleistungen sowie die in unserer zentralen Sterilisation erbrachten Leistungen erbringen wir zum Selbstkostenpreis. Eventuelle Überzahlungen werden nach Jahresabschluss zurückgezahlt.

Das von uns erreichte Preisniveau wird ohne Sponsoren aus eigener Leistung erreicht.

Die Transportkosten sind im Preis enthalten, wir benutzen die Laborkuriere zusammen mit den uns angeschlossenen Laborärzten und zahlen anteilig für die durch uns entstehenden Kosten.

Die Übermittlung der Befunde per DFÜ und ein Standardausdruck sind im Preis enthalten, ebenso Materialkosten.

Haftung

Anders als in einer GbR ist eine Haftung der Vereinsmitglieder für Vermögensschäden ausgeschlossen

„Eine über die Satzungsbestimmungen oder über den Anteil an den lfd. Analysekosten hinausreichende Beteiligung an außerordentlichen Kosten (insbes. Haftungsfällen) ist mit dieser Bestimmung ausdrücklich nicht verbunden, so dass das Vereinsmitglied insoweit an unvorhersehbaren Haftungs- und Schadensersatzinanspruchnahmen oder Verlustbeteiligungen ausdrücklich ausgeschlossen bleibt.

Insoweit haftet der Verein nur mit seinem Vereinsvermögen“

Rechtlicher Hinweis:

Haftung im Verein „Schließen sich Ärzte in der Form eines eingetragenen Vereins zusammen, so beschränkt sich die Haftung auf das Vereinsvermögen.
Einzelne Vereinsmitglieder können nicht mit Ihrem Privatvermögen in Anspruch genommen werden.“
Haftung in einer GbR (im Gegensatz dazu)Schließen sich Ärzte in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammen, so richten sich Ihre Rechtsbeziehungen untereinander nach den §§ 705ff BGB. Die Gesellschafter haften für die Schulden der Gesellschaft aus vertraglichen Schuldverhältnissen mit Ihrem Privatvermögen.
Nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ v. 27.09.1999 AZ II ZR371/98) lässt sich eine Begrenzung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen nur durch eine ausdrückliche individuelle Vereinbarung mit dem Geschäftspartner erreichen.